Straßenmarkierungen für Radfahrer / Fahrradstraßen / Fahrradzonen

Straßenmarkierungen und Bevorrangungsaufstellflächen für Radfahrer sowie Fahrradstraßen und -zonen werden umgesetzt

An verschiedenene Stellen im ganzen Stadtgebiet sind künfitg neue Straßenmarkierungen für Radfahrer vorgesehen, die die vorhandenen Radwege noch sichtbarer und somit für die Nutzer sicherer machen. Hinzu kommen neue sogenannte Bevorrangungsaufstellflächen für Radfahrer. Der Vorteil für den Fahrradverkehr liegt darin, dass die Aufstellfläche auch dann erkennbar ist und angefahren werden kann, wenn sich bereits Kraftfahrzeuge auf den Fahrspuren befinden.

Die erste dieser Aufstellflächen wurde in der Bahnhofstraße umgesetzt. Die Radfahrer, die aus Richtung Bahnhof in die Innenstadt fahren wollten, mussten sich entweder mit dem KFZ-Verkehr auf der Linksabbiegespur oder mit dem Fußgänger einordnen. Um diesen den Weg über die Kreuzung leichter zu gestalten, wurde für die Geradeausfahrer und auch Linksabbieger diese Aufstellfläche aufmarkiert. Das Abbiegen bzw. Geradeausfahren wird damit auch sicherer, da sich der Radfahrer vor dem KFZ-Fahrer aufstellen kann und damit leichter wahrgenommen wird.

Aufstellflächen 2

Aufstellflächen 1


Allgemeine Regelungen fahrradstraße  - Fahrradzone

In einer Fahrradstraße bzw. Fahrradzone hat der Radverkehr Vorrang. Radfahrer dürfen hier auch nebeneinander fahren. Es gilt für alle Verkehrsteilnehmer eine max. Geschwindigkeit von 30 km/h. Ein Überholen von Radfahrern ist - wie im üblichen Straßenverkehr auch - nur erlaubt, wenn ein Sicherheitsabstand von mind. 1,5 m eingehalten werden kann.

Der Unterschied zwischen einer Fahrradstraße und einer Fahrradzone besteht darin, dass die Fahrradstraße eine Vorfahrtsstraße ist und in der Fahrradzone gilt an jeder Kreuzung Rechts-Vor-Links.

Ab Ende November 2021 - Ausweisung der Gartenstraße als Fahrradstraße

Am 24.11. und 25.11. fanden in der Gartenstraße Beschilderungs- und Markierungsarbeiten statt. Seitdem ist die Gartenstraße offiziell verkehrsrechtlich als Fahrradstraße ausgewiesen.  Bereits im Oktober 2020 wurde in einer gemeinsamen Sitzung des Bau- und Planungsausschusses sowie des Ordnungsausschusses ein Maßnahmenpaket zur Radverkehrsförderung in Straubing verabschiedet. Eine dieser Maßnahmen ist die verkehrsrechtliche Ausweisung der Gartenstraße in eine Fahrradstraße. Die Gartenstraße ist zum einen eine wichtige Radverkehrsachse und zum anderen zeichnet sie sich aufgrund ihrer Lage zwischen den Parkanlagen als eine der wichtigsten Freizeitachsen in Straubing aus. Daher wird diese auch von vielen Joggern, Spazier- und Gassigängern genutzt. 

Durch die Ausweisung als Fahrradstraße dürfen nunmehr lediglich Anlieger der Gartenstraße und von Frauenbrünnl mit einem Kraftfahrzeug in die Gartenstraße einfahren. Der Durchgangsverkehr ist damit ausgeschlossen, diese Verkehrsreduktion kommt sowohl den Radfahrern und Fußgängern als auch den Anliegern selbst zugute. Als Anlieger gelten beispielsweise Anwohner und deren Besucher, Vereinsmitglieder der dort ansässigen Vereine, Besitzer eines dort gelegenen Kleingartens, Busse und Anruf-Sammeltaxis der Stadtwerke, die Post sowie Lieferdienste. 

Bei einer Fahrradstraße hat der Radverkehr grundsätzlich Vorrang. Radfahrern ist es damit ausdrücklich erlaubt, nebeneinander zu fahren. Ein Überholen von Radfahrern ist nur möglich, soweit dabei Tempo 30 und ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden können. Dies gilt auch beim Überholen von Spaziergängern oder Joggern. 

Eine Fahrradstraße ist eine Vorfahrtsstraße. Einmündende Straßen, wie etwa der Hasen- oder Bärenweg, müssen dem Verkehr auf der Gartenstraße Vorfahrt gewähren. Da dies auch in der Vergangenheit so ausgeschildert war, ändert sich hinsichtlich der Vorfahrtsregelung nichts. An den Kreuzungsbereichen wurden zusätzliche Markierungen angebracht, um - über die vorhandene Beschilderung hinaus – verstärkt auf die Vorfahrtsregelungen, den Radverkehr und die geltende Tempo-30-Regelung aufmerksam zu machen.

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ERSTE STRAUBINGER FAHRRADZONE

Am 11.05.2022 fanden in Straubing Süd (zwischen Asterweg und Rückertstraße) Beschilderungs- und Markierungsarbeiten statt. Seitdem ist dieser Bereich offiziell eine Fahrradzone. Dies betrifft folgende Straßenzüge: Gottfried-Keller-Straße inkl. Nebenstraßen, Schenkendorfstraße (Bereich Wohninsel) inkl. Nebenstraßen, Anzengruberstraße, Grillparzerstraße und die Von-Kleist-Straße. Die Wilhelm-Busch-Straße bleibt als verkehrsberuhigter Bereich (Spielstraße) erhalten.  Bereits im Oktober 2020 wurde in einer gemeinsamen Sitzung des Bau- und Planungsausschusses sowie des Ordnungsausschusses ein Maßnahmenpaket zur Radverkehrsförderung in Straubing verabschiedet. Eine dieser Maßnahmen ist die verkehrsrechtliche Ausweisung der Fahrradzone Straubing Süd. Im Bereich der Fahrradzone befinden sich mehrere Kindergärten und Spielplätze. Um den Anliegen der Eltern sowie der Anwohner entgegenzukommen, wurde die Einrichtung der Fahrradzone im Ordnungsausschuss im Oktober 2020 diskutiert und beschlossen.

Die Fahrradzone darf nunmehr nur von Anliegern der Fahrradzone sowie des Asterweges mit einem KFZ befahren werden. Ein reiner Durchgangsverkehr ist nicht mehr zulässig. Der Radverkehr hat Vorrang und darf auch nebeneinander fahren. Es gilt eine maximale Verkehrsgeschwindigkeit von 30 km/h für alle Verkehrsteilnehmer. Im gesamten Bereich der Fahrradzone gilt nun Rechts-Vor-Links (außer Wilhelm-Busch-Straße). Die Gottfried-Keller-Straße ist damit in diesem Bereich keine Vorfahrtsstraße mehr!

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