Gemeinsam - mit Rücksicht, die Straubinger Fußgängerzone

Stadt und Polizei appellieren an rücksichtvolles Miteinander von Radfahrern und Fußgängern

Gemeinsam mit Rücksicht

Ein Großteil der Radfahrer und Fußgänger verhält sich in der Fußgängerzone angemessen. Der Ordnungsausschuss des Stadtrats hat sich daher im Jahr 2019 mit großer Mehrheit gegen ein komplettes Radfahrverbot in diesem Bereich ausgesprochen. Mit verschiedenen Maßnahmen wollen Stadt und Polizei gemeinsam die gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer weiter fördern.

Um für das Thema zu sensibilisieren, finden regelmäßig gemeinsame Aktionstage auf dem Theresienplatz statt. Ebenfalls wurden an den Einfahrten zur Fußgängerzone Hinweisschilder angebracht, die zu einem rücksichtsvollen Miteinander auffordern.

In einer Fußgängerzone haben Fußgängerinnen und Fußgänger Vorrang. Im Hinblick auf unsere Entwicklung zur fahrradfreundlichen Stadt will Straubing dort aber auch weiterhin Radverkehr ermöglichen. Dieses Miteinander funktioniert jedoch nur mit der notwendigen Vorsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme. Für Radfahrer bedeutet dies insbesondere:

  • Seien Sie rücksichtsvoll!
  • Fahren Sie Schrittgeschwindigkeit und passen Sie sich der jeweiligen Situation an! Bei Bedarf: Absteigen und schieben!
  • Achten Sie vor allem auf Kinder, hilfsbedürftige und ältere Personen sowie Menschen mit Handicap.

Für Führer von Kraftfahrzeugen gilt darüber hinaus:

  • Ein Befahren der Fußgängerzone ist ausschließlich zur Belieferung und nur zu den hierfür vorgesehenen Zeiten zulässig!
  • Bei der Ausfahrt aus der Fußgängerzone gelten dieselben Regeln wie bei einer Grundstücksausfahrt: Fahrzeugführer sind grundsätzlich wartepflichtig!

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