Förderung von Lastenfahrrädern in Straubing

Unterstützung immissionsfreier Mobilität - Mehr Lastenfahrräder im Stadtgebiet für mehr Umweltschutz und Allgemeinwohl

Aufkleber Lastenfahrrad

Die Stadt Straubing fördert die Beschaffung von Lastenfahrrädern für den Transport gewerblicher und privater Güter. Bei diesem Förderprogramm handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Straubing. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung von Zuwendungen besteht nicht. Die Zuwendungsgewährung erfolgt im Rahmen haushaltsrechtlich zur Verfügung stehender Mittel. Bei Nichteinhaltung der Fördervoraussetzungen wird der Bewilligungsbescheid nach § 48 ff. VwVfG zurückgenommen bzw. widerrufen. Die ausgezahlten Fördergelder werden zurückgefordert.

Weitere Informationen erhalten Sie zudem beim Amt für Förderung der Wirtschaft und des Wissenschaftsstandortes unter der Telefonnummer 09421/944-61162.

Sie haben Interesse? Hier finden Sie detaillierte Informationen zum Programm:

Wie hoch ist die Förderung?

  • 25 % der Anschaffungskosten
  • 25 % der Leasingkosten über 36 Monate (ohne MwSt.)
  • maximal 750 € bei batterieelektrischer Tretunterstützung
  • maximal 350 € ohne batterieelektrischer Tretunterstützung

Bei privaten Antragsstellern ist im Förderzeitraum maximal ein Fahrzeug förderfähig.

Was wird gefördert?

Gefördert wird

  • der Neukauf
  • das Leasing (mindestens 36 Monate Vertragsdauer)

von Lastenfahrrädern mit folgenden Eigenschaften:

  • ein- oder zweispurig
  • zulassungs- und versicherungsfrei
  • mit oder ohne batterieelektrischer Tretunterstützung
  • mindestens 40 kg Lastenzuladung (zzgl. Fahrergewicht)

Nicht förderfähig sind nachträglich vorgenommene Umbauten an Fahrrädern und E-Bikes.

Die Frist der Zweckbindung (=gewerbliche, gemeinnützige oder private Nutzung) beträgt 36 Monate.

Wer ist antragsberechtigt?

  • Gewerbebetriebe und Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Straubing
  • freiberuflich tätige Personen, die in der Stadt Straubing ansässig sind
  • gemeinnützig anerkannte Vereine, Organisationen und Körperschaften dies öffentlichen Rechts mit Sitz und Wirkungskreis in Straubing
  • Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Straubing

Wie beantrage ich die Förderung?

Die Förderung ist mit einem Vordruck zu beantragen. Diesen erhalten Sie

  • weiter unten im Download-Bereich
  • bei der Stadt Straubing - Amt für Förderung der Wirtschaft und des Wissenschaftsstandortes - Leihausgasse 2, 94315 Straubing (Tel: 09421/94461-162)

Wie erhalte ich die Förderung?

Folgende Dokumente der Anschaffung sind der Stadt Straubing vorzulegen: 

  • Kopie des Kauf- oder Leasingvertrages (inklusive Rahmennummer)
  • Kopie der Kassenquittung oder des Kontoauszugs

(bei Antragstellung vor Kauf innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach positivem Förderbescheid):

Der Weiterverkauf eines geförderten Lastenfahrrades oder die Beendigung des Leasingvertrages ist frühestens 3 Jahre nach Auszahlung des Förderbetrages förderunschädlich zulässig.

Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.

Während der Zweckbindungsfrist von 36 Monaten ist das Lastenfahrrad mit einem Aufkleber zu kennzeichnen. Dieser wird von der Stadt Straubing gestellt. Die Anbringung ist verpflichtend.